WG-Konto
So verwalten Wohngemeinschaften ein Haushaltskonto
In einer Wohngemeinschaft fallen viele Kosten an, die alle Bewohner betreffen. Neben der Miete müssen sie schließlich möglicherweise auch Nahrungsmittel, Internet, Strom, Möbel oder Reparaturen bezahlen. Am einfachsten ist es, ein gemeinsames WG-Konto zu führen, mit dem all diese Kosten beglichen werden. Wie die Verwaltung optimal läuft und was WG-Bewohner beachten sollten, erfahren Sie hier.
Vorteile eines WG-Kontos
Theoretisch ist es möglich, die WG-Finanzen über viele verschiedene Girokonten zu verwalten. Doch spätestens, wenn die Ausgaben über die Miete allein hinausgehen und WG-Mitglieder ein- oder ausziehen, wird es oft unübersichtlich. Dann kommen Fragen auf wie: Wer hat den letzten Einkauf bezahlt? Über welches WG-Mitglied wird eigentlich der gemeinsame Netflix-Account abgerechnet? Und von welchem Konto gehen die Kosten für den Strom ab? In solchen Fällen ist es einfacher, wenn ein zusätzliches Konto existiert, das für alle gemeinschaftlichen Kosten genutzt wird.
Das hat viele Vorteile:
- Es gibt eine feste IBAN, von der Miete, Strom, Internet und Co. abgebucht werden
- Daueraufträge für regelmäßige Ausgaben sparen Zeit
- Die Kontoverbindung kann unabhängig davon bestehen, dass WG-Bewohner wechseln
- Ausgaben können gerecht zwischen allen Bewohnern geteilt werden
- Alle Mitbewohner haben Einsicht in Ein- und Ausgaben
- Die Verantwortung wird von mehreren Personen geteilt
So funktioniert die Verwaltung
Das gemeinschaftliche Girokonto besteht am besten zusätzlich zum eigenen Girokonto jedes einzelnen WG-Mitglieds. Damit ist sichergestellt, dass nur die Kosten vom WG-Konto abgebucht werden, die alle betreffen. Das sind typischerweise Fixkosten wie Miete inklusive Nebenkosten, Strom, Internet und gemeinschaftliche Ausgaben wie Nahrungs- oder Putzmittel. Kosten, die sich nicht gleichmäßig aufteilen lassen, sollte jeder Bewohner für sich selbst bezahlen.
Jeder Bewohner überweist dann monatlich einen bestimmten Betrag auf das Gemeinschaftskonto. Am besten richten Sie einen Dauerauftrag ein, damit sichergestellt ist, dass immer genug Guthaben auf dem Konto ist und die Kosten fair aufgeteilt sind. Optional können Sie vereinbaren, einen zusätzlichen Betrag auf das WG-Konto einzuzahlen, damit Guthaben für Zusatzausgaben vorhanden ist. Ob Reparaturen oder die nächste WG-Party − diese Kosten können die Bewohner dann gerecht unter sich aufteilen.
Kontoeröffnung und Zugriffsrechte
Nutzt eine WG ein gemeinsames Konto, ist die wichtigste Voraussetzung, dass sich alle Mitglieder vertrauen. Es empfiehlt sich außerdem, dass eine Person die Hauptverantwortung für das Konto übernimmt, damit die Verwaltung reibungslos verläuft. Dazu gehört beispielsweise zu überprüfen, dass die Daueraufträge eines jeden Mitbewohners korrekt sind oder niemand Geld vom Konto abgebucht hat, ohne zu fragen.
Meist nur zwei Kontonutzer möglich
Grundsätzlich kann ein Girokonto maximal zwei Kontobesitzer haben. Die Eröffnung kann dabei auf zwei verschiedenen Wegen erfolgen. Sie hängt auch davon ab, welche Optionen die Bank bietet: Entweder beantragt eine Person ein Girokonto und fügt danach einen zweiten Kontonutzer hinzu oder beide Personen eröffnen es zusammen. Egal, welche Variante die Bank bietet: Beide Kontobesitzer müssen sich hierfür ausweisen.
Zusätzlich können Sie danach noch weitere Bevollmächtigte für das Konto ernennen. Man spricht hier auch oft von Zeichnungsberechtigten. Diese können dann ebenfalls über das Konto verfügen und beispielsweise Geld abheben, bezahlen oder Umsätze einsehen. Während die beiden Kontoinhaber dieselben Rechte haben, sind Zeichnungsberechtigte jedoch nicht gleichberechtigt. Sie dürfen das Konto beispielsweise nicht auflösen oder eine Kreditkarte ordern.
Ob zweiter Kontoinhaber oder Zeichnungsberechtigte: Alle, die das Konto aktiv nutzen wollen, müssen eine Berechtigung dafür haben. Zweitnutzer oder Vollmachten müssen schriftlich bei der Bank hinterlegt sein, damit sie Zugriff auf das WG-Konto haben. Je nach Angebot können dann auch Dritte eine Giro- oder Kreditkarte erhalten, um den WG-Einkauf zu erledigen.
Und- oder Oder-Konto
Generell empfiehlt es sich, dass sich nur die Kontobesitzer um die Verwaltung des Kontos kümmern, da sie auf alles uneingeschränkt Zugriff haben. Dadurch entstehen auch weniger Missverständnisse oder Fehler wie Doppelbuchungen. Gibt es in der WG einen Hauptmieter, bietet sich diese Person auch als Hauptnutzer für das Konto an.
Beachten Sie: Es gibt zwei Varianten bei Gemeinschaftskonten, das Und-Konto und das Oder-Konto. Beim Oder-Konto haben beide Besitzer unabhängig voneinander uneingeschränkten Kontozugriff. Anders beim Und-Konto: Hier dürfen beide nur mit gemeinsamem Einverständnis Transaktionen durchführen. Gängig und empfehlenswert bei WG-Konten ist die Oder-Variante. Hier ist aber auch gegenseitiges Vertrauen wichtig.
Was passiert, wenn Mitbewohner wechseln?
Zieht jemand aus der Wohngemeinschaft aus, müssen Sie dieser Person die Vollmacht entziehen. Dies geschieht am besten schriftlich. Ist die Person einer der Kontoinhaber, hängt es von der Bank ab, wie Sie vorgehen müssen. Bei manchen Banken ist ein Wechsel der Kontoinhaber nicht ohne weiteres möglich. Dann bleibt oft nur die Option, das Konto als Einzelkonto weiterzuführen oder ein neues Gemeinschaftskonto zu eröffnen. Wechseln die Mitbewohner der WG häufig, kann es sinnvoll sein, nur einen Hauptnutzer festzulegen und ansonsten mit Vollmachten zu arbeiten, da man diese leichter gewähren oder entziehen kann.
Wo gibt es WG-Konten?
So gut wie alle Gemeinschaftskonten können Sie auch als WG-Konten führen. Viele von ihnen können zwei Kontonutzer in einem gemeinsamen Antrag online eröffnen. Die Kosten teilen sich alle Kontobesitzer gerecht untereinander auf. Es lohnt sich daher, die Gebühren möglichst gering zu halten. Keine oder günstige Kontogebühren, Girocards zum kleinen Preis und kostenlose Bargeldabhebungen am Bankomaten sind ideal.
Hier eine Auswahl an WG-Konten bekannter Banken:
- Bank99
- Bawag Kontobox Large
- Dadat
- DKB
- easybank
- Erste Bank s Plus Konto
- Hello Bank
- ING
- Raiffeisenbank