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Kreditvertrag Österreich

Regelung der Kreditbedingungen

Die Ersparnisse sind gerade erst durch den Kauf einer neuen Waschmaschine deutlich geschrumpft, da hat das Auto eine Panne und muss für viel Geld repariert werden. Manche Situationen lassen sich nur durch die Aufnahme eines Kredits lösen.

Bevor man jedoch die finanzielle Verpflichtung eingeht und ein Darlehen aufnimmt, sollte man sich einige Gedanken machen: Wie viel Geld wird benötigt? Wie hoch darf die monatliche Rate maximal sein? Wie lange soll der Kredit laufen, bis er abgezahlt ist? Wer Antworten auf diese Fragen gefunden hat, hat es leichter, einen passenden Kredit zu finden. All diese Rahmenbedingungen sind dann im Kreditvertrag festgehalten.

Inhalte eines Kreditvertrags

Mit der Unterschrift des Vertrags ist der Kredit abgeschlossen und gültig. Jeder Kreditnehmer sollte sich den Darlehensvertrag deshalb genau durchlesen und prüfen, ob dieser alle Angaben vollständig und korrekt enthält. Der Kreditgeber ist dazu verpflichtet, seinem Kunden vor Vertragsabschluss kostenlos folgende Informationen zukommen zu lassen, um diesem die Möglichkeit zu geben, verschiedene Kreditangebote zu vergleichen.

Dies gilt es abzuklären:
  • Vollständige Kreditsumme Erst wenn die Kreditsumme feststeht, können andere Faktoren, wie die Laufzeit, zuverlässig ermittelt werden.
  • Sollzinssatz Der Sollzinssatz gibt Auskunft darüber, wie viel Geld die Bank für das Ausleihen der Kreditsumme verlangt.
  • Effektiver Jahreszins Der effektive Jahreszins wird in Prozent angegeben. Er sagt Ihnen wie hoch die Gesamtkosten der Finanzierung für Sie ausfallen in Bezug auf Ihre Kredithöhe.
  • Laufzeit Schließen Sie keinen Vertrag ab, wenn Sie nicht genau wissen über welchen Zeitraum hinweg Sie sich damit belasten.
  • Gesamtkosten für den Kreditnehmer Bei all den Zahlen kann man schnell durcheinander kommen. Daher sollten Sie keinen Vertrag abschließen, bevor Sie nicht alle Kosten kennen und genau wissen, welche finanzielle Belastung auf Sie zukommt.

Im Kreditvertrag sind diese Daten ebenfalls noch einmal aufgeführt. Darüber hinaus werden hier im Normalfall neben Namen von Kreditgeber und -nehmer auch Punkte wie Verwendungszweck, Regelungen zur Rückzahlung und zur vorzeitigen Kündigung sowie sonstige Vertragsbestimmungen aufgenommen. Je nach Höhe des Darlehens und der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers verlangt die Bank teilweise auch Sicherheiten, die dann ebenfalls im Kreditvertrag genannt werden.

Kosten bei einem Darlehensvertrag

Wer einen Kredit abschließen möchte, muss in der Regel mit keinen Kosten rechnen. 2011 wurde die Kreditvertragsgebühr abgeschafft, die bis dato als gesetzliche Gebühr in Höhe von 0,8 beziehungsweise 1,5 % der Kreditsumme galt und Darlehen dementsprechend deutlich verteuerte. Seitdem können Kreditverträge gebührenfrei abgeschlossen werden. Auch Bearbeitungsgebühren sind bei Konsumkrediten unzulässig.

Rücktritt vom Kreditvertrag

Hat man einen Kredit aufgenommen, geht man häufig über mehrere Jahre eine große finanzielle Verpflichtung ein. Wer sich nach Unterschrift des Kreditvertrages doch gegen das Darlehen entscheidet, darf laut Verbraucherkreditgesetz (VkrG) innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne die Angabe von Gründen kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Lediglich bisher angefallene Zinsen und bereits getätigte und nicht erstattungsfähige Zahlungen des Kreditgebers dürfen dem Verbraucher berechnet werden.

Kreditvertrag kündigen

Wer vom Darlehensvertrag zurücktreten möchte, muss diesen offiziell kündigen. Die Kündigung muss dabei schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen. Eine sichere Variante ist dabei der klassische Brief, der per Einschreiben an den Kreditgeber geschickt werden kann. In jedem Fall sollte man eine Kopie der schriftlichen Kündigung aufbewahren. Nachdem die Rücktritterklärung versandt wurde, muss die vollständige ausgezahlte Kreditsumme binnen 30 Kalendertagen zusammen mit den bisher aufgelaufenen Kreditzinsen zurückgezahlt werden.

Download: Die Kündigung Ihres Kreditvertrages reichen Sie am besten als Brief ein. Um sicher zu gehen, dass Ihr Schreiben alle relevanten Daten enthält, können Sie zum Beispiel dieses Musteranschreiben verwenden.
Kostenlose Rücktrittserklärung herunterladen »

Vorzeitige Kündigung und Rückzahlung

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb man einen Kreditvertrag frühzeitig, also vor Ablauf der Laufzeit, auflösen möchte. Wer beispielsweise mehrere Kredite gleichzeitig laufen hat, kann oft durch eine Umschuldung Geld sparen, muss dafür aber die alten Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen und damit vorzeitig vom Darlehensvertrag zurücktreten.

Reguläre Verbraucherkredite können jederzeit vor Ablauf der Laufzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Dabei hängt es von Kreditart und Vertragsvereinbarungen ab, ob dafür Kosten anfallen. In der Regel entstehen bei Krediten mit variablem Zinssatz keine Kosten. Handelt es sich jedoch um Darlehen mit fixem Zinssatz, ist es möglich, dass das Kreditinstitut aufgrund der ihm entgangenen Zinseinnahmen eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangt. Eine solche Gebühr kann entstehen, wenn eine vorzeitige Rückzahlung innerhalb eines Jahres (im Zeitraum mit fixem Zinssatz) 10.000 Euro übersteigt. Diese darf dann allerdings nicht höher ausfallen als 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags.

Sonderfall: Hypothekarkredit

Für hypothekarisch gesicherte Kredite oder wohnwirtschaftliche Darlehen mit einer Laufzeit von mindestens zehn Jahren sowie für viele Leasingvertragstypen gilt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Im Kreditvertrag ist hier in der Regel eine Kündigungsfrist vereinbart, an die sich der Kreditnehmer halten muss. Bei Hypothekarkrediten mit variablem Zins, kann diese maximal sechs Monate betragen, während die Kündigungsfrist bei Darlehen mit fixem Zinssatz ebenso lang wie die Fixzinsperiode selbst sein kann. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann auch hier eine Vorfälligkeitsgebühr in einer maximalen Höhe von 1 % des vorzeitig zurückgezahlten Betrags anfallen.

Kreditvertrag: Was sollte man beachten?

Die finanzielle Verpflichtung, die mit dem Abschluss eines Darlehens eingegangen wird, begleitet den Kreditnehmer häufig mehrere Jahre seines Lebens. Aus diesem Grund sollte ein Kredit nicht leichtfertig aufgenommen werden. So sollte man nicht nur im Vorfeld einige Punkte bedenken, sondern auch den Darlehensvertrag genau prüfen, wenn man ihn in den Händen hält.

Diese Punkte sollte an vor dem Abschluss eines Darlehens prüfen:
  • Der eigene Haushaltsplan
  • Wurde die persönliche finanziellen Situation realistisch eingeschätzt, sodass der Kredit problemlos zurückgezahlt werden kann?
  • Vergleich meherer Anbieter
  • Wurden mehrere Angebote verglichen, um den geeigneten Kredit zu finden?
  • Prüfung des Kreditvertrages
  • Enthält der Kreditvertrag alle Konditionen und wichtigen Punkte? Sind diese korrekt?

Kreditvertrag: Sicherheit für alle Beteiligten

Wie bei jedem Vertrag ist es auch bei einem Kredit für alle Parteien wichtig, dass dieser alle Eckpunkte vollständig und richtig abdeckt. Aus diesem Grund sollte ein Darlehensvertrag bei Erhalt genau überprüft und dem Kreditgeber gegebenenfalls zur erneuten Überarbeitung zurückgesandt werden. Wer selbst Kreditgeber ist und einen Privatkredit an Freunde oder Verwandte vergibt, sollte auf einen Kreditvertrag bestehen. Dieser sorgt nicht nur dafür, dass die Rahmenbedingungen des Kredits festgehalten sind, sondern sichert auch beide Vertragsparteien ab – ganz gleich, ob es sich dabei um Bank und Kunde oder um zwei Freunde oder Verwandte handelt.