Verbesserungen für Bankkunden – Das ändert sich 2018 für Verbraucher zum Guten

Das neue Jahr beginnt für Bankkunden mit gute Nachrichten. Zwei EU-weite Abkommen sorgen ab 2018 für Kostensenkungen und mehr Sicherheit beim Bezahlen, sowohl im Netz als auch offline.

Zwei EU-weite Abkommen machen uns in Zukunft das Leben zumindest in puncto Finanzen ein bisschen leichter. Zum einen sind Aufschläge für gängige Zahlungsmittel – wie Überweisungen, Lastschriften oder Kreditkarten – seit Januar 2018 nicht mehr zulässig. Zum anderen wird der Selbstkostenbeitrag für Bankkunden im Missbrauchsfall von 150 auf 50 Euro gesenkt. Die entsprechenden EU-Richtlinien wurden nun auch in Österreich gesetzlich übernommen.

Bezahlen fürs Bezahlen gehört der Vergangenheit an

Diese Nachricht wird viele freuen: Ab sofort dürfen Händler keine zusätzliche Gebühr für das Bezahlen mit bestimmten Zahlungsmethoden erheben. Das gilt für alle gängigen Zahlungsmittel – also neben Überweisungen und Lastschriften auch die Zahlung mit Kreditkarten von weitverbreiteten Anbietern wie VISA oder MasterCard. Die Regelung bezieht sich sowohl auf den herkömmlichen als auch auf den Handel im Internet.

Gerade im Online-Handel wurde bisher insbesondere die Nutzung von Kreditkarten oft mit Extragebühren versehen. Zwar waren die Händler gesetzlich verpflichtet, mindestens ein Payment-Verfahren ohne zusätzliche Kosten anzubieten, doch ließ sich diese Regelung leicht umgehen. Einige Anbieter ermöglichten gratis Zahlungen etwa nur durch relativ unbekannte und wenig gängige Karten, für alle anderen war ein Aufschlag fällig. Verbraucher zahlten somit letztendlich fürs Bezahlen. In Zukunft soll dies nicht mehr möglich sein. Auf viele Produkte und Dienstleistungen dürfte damit künftig der Aufschlag für etwa die Kreditkartenzahlung entfallen.

Alternative Zahlungsdienste von der Regelung ausgeschlossen

Alternative Zahlungsmethoden wie etwa der Payment-Dienst Paypal sind von der gesetzlichen Gebührenfreiheit bisher ausgeschlossen. Theoretisch können Händler für diese also auch nach der Gesetzesänderung eine Gebühr erheben. Das dies eintrifft halten Verbraucherschützer allerdings für unwahrscheinlich. Schließlich seien die Dienstanbieter selbst daran interessiert, von den Händlern kostenlos zur Verfügung gestellt zu werden. Ansonsten würden sie gegenüber den gebührenfreien Zahlungsmethoden schnell das Nachsehen haben.

Kartenzahlung und Online-Banking werden sicherer

Bezahlen im Internet wird durch die Änderungen aber nicht nur billiger, sonder auch sicherer. Kunden sollen bei Zahlungen per Bankomat- oder Kreditkarte sowie beim Online-Banking künftig besser abgesichert sein. Der Selbstbeteiligungsbetrag im Schadensfall sinkt für Verbraucher nun von 150 auf maximal 50 Euro.

Die Regelung gilt für Schäden, die durch den Missbrauch der Bankomat- oder Kreditkarte oder des Online-Bankings entstehen. Allerdings besteht auch weiterhin die Einschränkung, dass der Kunde nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben darf. Auffällige Abbuchungen oder der Verlust der Karte müssen also sofort gemeldet werden. Außerdem dürfen Karte und Zugangsdaten nicht zusammen oder an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahrt werden.

Besonders digitale Zahlmethoden werden durch die Neuerungen verbessert

Die Gesetzesänderung bringen 2018 für Privatkunden also einige Verbesserungen, besonders was den digitalen Zahlungsverkehr angeht. Unnötige Gebühren für die Wahl eines bestimmten Zahlungsmittels entfallen endlich. Und die neue gesunkene Selbstbeteiligung ermöglicht den Einsatz von Kartenzahlungen und Online-Banking noch risikofreier als bisher – solange Verbraucher sich an gängige Sicherheitsvorkehrungen halten.