Was ist eigentlich der KSV?

Spätestens, wenn es um eine Kreditanfrage oder eine Kreditkarte geht, wird er relevant: der KSV. Die Abkürzung kennt fast jeder, dass es dabei um Kreditwürdigkeit geht, wissen die meisten. Aber wie funktioniert das Verzeichnis eigentlich genau und welche Informationen werden darin gespeichert?

Vielleicht ist es Ihnen schon selbst passiert: Eine Kreditanfrage oder der Antrag auf eine Kreditkarte wurden abgelehnt. Als Begründung wird ein belastender KSV-Eintrag genannt. Ein KSV-Eintrag betrifft tatsächlich mehr Personen, als man zunächst vielleicht annimmt. Schätzungsweise 2,5 Millionen Einträge sind im Verzeichnis gespeichert. Ein solcher Eintrag muss jedoch nicht unbedingt negativ sein.

Was ist der KSV?

Der KSV ist den meisten Österreichern ein Begriff. Doch obwohl die Daten, die der KSV sammelt, für jeden relevant sein können, wissen nur die wenigsten, was genau er eigentlich tut.

„KSV“ steht für den Kreditschutzverband von 1870. Der privatwirtschaftliche KSV hat das Ziel, Kreditgeber und andere Händler und Dienstleister vor finanziellem Schaden zu bewahren, indem er sie vor zahlungsunfähigen Kunden warnt. Eine vergleichbare Institution ist beispielsweise die SCHUFA in Deutschland.

Der Kreditschutzverband bietet Kreditauskünfte und Inkasso-Dienstleistungen. Außerdem vertritt er seine Kunden in Insolvenzverfahren. Er sammelt Daten, die die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Privatpersonen betreffen und erstellt daraus eine Bewertung. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditgeber, Banken, Versicherungen sowie Leasingfirmen, Versandhäuser und Mobilfunkanbieter. Diese können die erstellten Bewertungen abfragen. So sollen sie in die Lage versetzt werden, besser abschätzen zu können, ob ein Kunde seine Raten zuverlässig zurückzahlen wird.

Was steht im KSV?

Der KSV verwaltet seine Daten in verschiedenen Verzeichnissen. Die zwei Hauptdatenbanken sind das Verzeichnis zur Konsumentenkreditevidenz (KKE) und das zur Warenkreditevidenz (WKE). In der Konsumentenkreditevidenz werden Informationen zu Darlehen, aber auch Leasing- und Mobilfunkverträgen gesammelt. In der Warenkreditevidenz werden Fälle vermerkt, in denen Kunden bei gelieferter Ware oder Leistung ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachgekommen sind und ein Inkasso-Büro eingeschaltet oder ein Verfahren einberufen wurde.

Jeder Kredit wird gemeldet

Die KKE kann von Kreditgebern und Banken nicht nur abgefragt werden. Gleichzeitig sind sie es nämlich, die diese Datenbank mit Einträgen versorgen. Jeder laufende Konsumkredit wird dem KSV gemeldet, mitsamt Informationen über die Höhe, Laufzeit und die vereinbarten Rückzahlungsmodalitäten. Ein Eintrag auf dieser Liste ist also zunächst nichts Negatives, sondern besagt lediglich, dass die betreffende Person derzeit einen Kredit abbezahlt. Gibt es mit der Rückzahlung jedoch Probleme, wird dies ebenfalls vermerkt. Übrigens: Auch abgelehnte Kreditanfragen werden in der Datenbank gespeichert. Wenn Ihnen aufgrund einer negativen KSV-Bewertung also ein Kredit verwehrt wird, verschlechtert sich Ihre Bonität damit noch weiter – ein Teufelskreis.

Zahlungsschwierigkeiten führen zum Eintrag

Während in der Konsumentenkreditevidenz also Daten über jegliche laufenden Finanzierungen gesammelt werden, erfasst die Warenkreditevidenz nur Fälle, bei denen es bereits zu Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist. Wenn ein Kunde Ware oder Leistungen – etwa bei Versandhäusern oder Handyprovidern – nicht zahlt, und der Anbieter ein Inkasso-Büro einschaltet, wird er dies gleichzeitig der Warenkreditevidenz melden.
Die Datenbank der Warenkreditevidenz steht nicht nur Finanzdienstleistern offen, sondern allen KSV-Kunden. Leasingfirmen, Versandhäuser, Mobilanbieter und sogar Fitnessstudios können vor Vertragsabschluss das Verzeichnis konsultieren, um die Kreditwürdigkeit eines Kunden zu prüfen.

Die schwarze Liste des KSV

Neben den beiden Verzeichnissen gibt es noch die sogenannte „schwarze Liste“ des KSV. Auf dieser landen Privatpersonen, die in der Vergangenheit durch Bankomat-, Kreditkarten- oder Scheckmissbrauch aufgefallen sind. Auch wenn Banken oder andere Finanzdienstleister überzogene Girokonten, Kreditkartenrechnungen oder Kreditraten fällig stellen, hat das einen Eintrag auf dieser Liste zur Folge. Ein Vermerk auf der „schwarzen Liste“ ist folgenreich: Wer hier auftaucht, hat schlechte Chancen auf einen Kredit oder andere Finanzierungsangebote.

Wie lange bleiben Einträge im KSV bestehen?

Doch wie lange bleibt ein Eintrag in den KSV-Verzeichnissen bestehen? Die gute Nachricht: Der KSV führt nicht lebenslang genauesten Buch über Ihre finanzielle Situation. Wenn ein Kredit regulär zurückbezahlt wurde, wird der Eintrag spätestens nach drei Monaten gelöscht. Kommt es jedoch zu Zahlungsschwierigkeiten und Mahnungen, kann der Eintrag bis zu fünf Jahre bestehen bleiben. Wenn Privatinsolvenz oder -konkurs angemeldet werden musste, verlängert sich die Frist sogar auf sieben Jahre. Einträge auf der „schwarzen Liste“ bleiben, nachdem die Schulden beglichen wurden, drei Jahre lang bestehen. Bis zu sieben Jahre kann er bestehen, wenn eine anderweitige Einigung, wie etwa die Meldung eines Privatkonkurses, getroffen wurde.

Was kann man gegen einen negativen KSV Eintrag tun?

Eine negative Bewertung durch den KSV ist eine Hürde im Umgang mit Banken, Vertragsanbietern und Leasingfirmen. Am liebsten würden wohl die meisten Betroffenen den entsprechenden Eintrag einfach gelöscht wissen. Doch geht das?

Wenn es sich um einen unrechtmäßigen Eintrag handelt, der nicht mehr aktuell oder schlichtweg nicht korrekt ist, können Sie auf jeden Fall eine Löschung beantragen. In diesem Fall muss der Eintrag sofort gelöscht werden, zum Teil können Betroffene sogar Schadensersatz verlangen. Bei berechtigten Einträgen ist eine Löschung entgegen früherer Regelungen jedoch kaum möglich. Bemühen Sie sich in diesem Fall um eine Verbesserung Ihrer Bonität, um Ihre finanzielle Situation zu stabilisieren und in Zukunft wieder als kreditwürdig zu gelten.

Nutzen Sie die Möglichkeit zur kostenlosen KSV-Selbstauskunft nach Art 15 DSGVO. Einmal im Jahr hat jeder das Recht, eine kostenfreie Auskunft über alle Einträge auf den eigenen Namen zu beantragen. So können Sie sich regelmäßig informieren, welche Daten der KSV über Sie gesammelt hat.