Abgeltungssteuer Österreich

Abgeltungssteuer: automatische Versteuerung von Aktiengewinnen

Wenn Sie es richtig anstellen, erzielen Sie mit dem Handel von Wertpapieren hohe Gewinne. An eines mag jedoch nicht jeder Anleger direkt denken: Kapitalerträge müssen versteuert werden. In Österreich geschieht dies bereits seit 1993 über die Kapitalertragsteuer (kurz: KESt). Man spricht auch von der Abgeltungssteuer, da die Gewinne automatisch abgeführt werden und damit abgegolten sind. Danach besteht also keine Steuerschuld mehr. Aber was bedeutet diese automatische Abgeltung der Kapitalertragsteuer für Sie als Anleger und Sparer? Welche Vorteile und Nachteile hat das Ganze?

Steuern auf Kapitalerträge sind für viele Menschen ein leidiges Thema. Wenn auch Sie sich bisher nicht eingehend damit beschäftigt haben, sind Sie erst einmal mit einer Vielzahl verschiedener Begriffe und kompliziert wirkender Vorgaben konfrontiert. Doch die Kapitalertragsteuer bietet den Vorteil, dass Ihre Steuerschuld in den meisten Fällen automatisch beglichen wird. Denn sie funktioniert nach dem Prinzip einer Abgeltungssteuer

Eine Steuer, viele Begriffe

Auf Einkünfte aus Kapitalerträgen wird in vielen Ländern eine Steuer erhoben: In den meisten Staaten ist es üblich, dass dies über eine sogenannte Abgeltungssteuer geschieht. So ist auch die österreichische Kapitalertragsteuer der Form nach eine Abgeltungssteuer. Konkret bedeutet das: Ihre Bank oder Ihr Broker zahlt bei Kapitalerträgen automatisch die Steuer an das zuständige Finanzamt – ganz ohne Ihr Zutun. Damit ist die Steuerschuld abgegolten: Daher der Begriff „Abgeltungssteuer“, der oft synonym zur Kapitalertragsteuer verwendet wird. Da die Kapitalerträge automatisch versteuert werden, müssen sie in der Einkommenssteuererklärung nicht mehr berücksichtigt werden. Die Steuer fällt dabei für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen an, einen Freibetrag wie in anderen Ländern gibt es nicht.

Hintergrund: Übrigens: Die Abgeltungssteuer ist zugleich eine Quellensteuer – denn sie wird ja dort erhoben, wo der Gewinn erwirtschaftet wird, an der Quelle. Die meisten Staaten erheben ebenfalls Quellensteuern. Das sind z.B. die in diesen Ländern gültigen Kapitalertragsteuern. Letztlich bezeichnen aber alle drei Begriffe oft das Gleiche. Nur die Perspektive ist jeweils eine andere.

Alles automatisiert

Sinn des Prinzips der automatischen Steuerabgeltung ist, das Verfahren für alle Beteiligten zu vereinfachen. Wenn Ihnen auf Ihrem Depot Dividenden oder auch Veräußerungsgewinne gutgeschrieben werden, führt der Broker die daraus resultierende Steuerlast direkt an das Finanzamt ab. Das geschieht in der Regel sofort. Sie selbst müssen an dieser Stelle nicht tätig werden. Und auch in Ihrer späteren Einkommensteuererklärung müssen Sie die Kapitalerträge nicht mehr angeben.

Vermeiden Sie Doppelbesteuerungen

Eine Abgeltungssteuer wie die KESt hat jedoch auch einen entscheidenden Nachteil: Bei ausländischen Aktien droht eine Doppelbesteuerung. Davon betroffen sind zum Beispiel Dividenden oder Aktienverkäufe mit Gewinn. In beiden Fällen wird meist eine Quellensteuer im Heimatland des Aktienunternehmens erhoben. Und sollte diese nicht in voller Höhe auf die KESt anrechenbar sein, zahlen Sie unter Umständen zu viel Steuer, die Sie sich dann umständlich zurückholen müssen. Informationen zu ausländischen Quellensteuern erhalten Sie auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.

Verlustrechnung übernimmt die Bank

Nicht jede Aktie läuft gut, manch eine werden Sie vielleicht sogar mit Verlust verkaufen müssen. Kleines Trostpflaster: Die Verluste können Sie mit Ihren Gewinnen verrechnen. Auf diese Weise wird Ihre Steuerlast gesenkt. Tatsächlich werden Gewinne aus Aktien (bei Dividenden oder Veräußerungen) erst versteuert, nachdem etwaige gleichzeitige Aktienverluste ausgeglichen sind. Das Prinzip der Abgeltungssteuer greift auch in diesem Fall. Ihre Bank bzw. Ihr Broker führt die Verrechnung automatisch aus und führt anschließend die fällige Steuer an das Finanzamt ab.

Keine automatische Abgeltung bei ausländischen Brokern

Wenn Sie Ihr Wertpapierdepot bei einem ausländischen Broker haben, profitieren Sie nicht von einer automatischen Abgeltung der Kapitalertragsteuer. Denn der Broker führt die Steuer nicht ab. Und auch in Österreich gibt es in diesem Fall keine Stelle, die das für Sie übernimmt. Stattdessen müssen Sie die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angeben. Sie sammeln also alle Gewinne und rechnen diese zusammen. Und wo Sie gerade dabei sind, tun sie das Gleiche auch noch mit etwaigen Verlusten, um so den tatsächlichen zu versteuernden Gesamtgewinn zu ermitteln.

Geld-Tipp: Einen Vorteil immerhin bietet es, wenn Sie Ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung versteuern. Auf diese Weise profitieren Sie letztlich von einer zinsfreien Steuerstundung. Denn die fällige Steuer wird ja nicht sofort bei Erzielen des Gewinns abgegolten, sondern erst mit dem Steuerbescheid.

Die Abgeltungssteuer vereinfacht Ihre Kapitalanlage

Dass die Kapitalertragsteuer in Österreich als Abgeltungssteuer konzipiert ist, hat viele Vorteile für Sie als Anleger. In den meisten Fällen können Sie sich bei Kapitalgewinnen zurücklehnen: Ihr Broker erledigt den Rest. Lediglich wenn Ihr Broker seinen Firmensitz im Ausland hat, funktioniert das Prinzip der Abgeltungssteuer nicht so einfach. Dann heißt es – wie früher auch –, die Gewinne in der Einkommensteuer anzugeben.