Kontaktlos zahlen im Geschäft

EuGH: Urteil stärkt Verbraucherrechte bei kontaktlosen Zahlungen

Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil die Rechte von Bankkunden gestärkt. Bei unautorisierten kontaktlosen Zahlungen, beispielsweise durch einen Diebstahl der Giro- oder Kreditkarte, haftet der Kunde nicht für entstandene Schäden, sofern er die Bank über den Verlust informiert. Geklagt hatte der österreichische Verein für Konsumenteninformation (VKI) gegen die DenizBank. Diese schloss eine Haftung ihrerseits kategorisch aus und wälzte entstandene Schäden somit auf die Kunden ab. Der EuGH urteilte im Sinne der Verbraucher.

PIN-lose Zahlungen bis 50 Euro möglich – auch für Betrüger

Vor allem seit Ausbruch der Corona-Pandemie ist das kontaktlose Bezahlen immer beliebter geworden. Als Konsequenz haben viele Banken den Betrag auf bis zu 50 Euro erhöht, den man ohne Eingabe der PIN bezahlen kann. Das Bezahlen an der Supermarktkasse oder im Lokal ist dadurch noch schneller und hygienischer geworden. Einfach Karte oder Smartphone ans Terminal halten und schon ist der Betrag abgebucht.
Doch das PIN-lose Bezahlen ist auch für Betrüger ideal. Zwar muss nach einer gewissen Anzahl an Bezahlvorgängen wieder eine PIN eingegeben werden. Doch bis zu diesem Zeitpunkt können Kriminelle mit der Karte bezahlen. Kunden haften oft bis zu einem gewissen Betrag selbst für die entstandenen Verluste. Je nach Bank kann dieser Betrag variieren: Bei einigen haften Sie nur bis 50 Euro, bei anderen bis zu 150 Euro. Andere wiederum übernehmen die Kosten komplett.

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DenizBank wollte Kunden komplett zahlen lassen

Die Haftung ausgeschlossen hatte bislang die DenizBank. Der VKI klagte daraufhin gegen die österreichische Bank, die die Verantwortung damit auf den Kunden abgewälzt hatte. Laut AGB trägt dieser das Risiko bei einem Kartenverlust, wenn nicht-autorisierte Zahlungen durch Kriminelle stattfinden. Begründung: Die Bank könne die NFC-Funktion, die das kontaktlose Bezahlen ermöglicht, nicht ohne Weiteres ausschalten. Dies ließ der EuGH nicht durchgehen. Der Kunde könne nicht haften, sobald er den Diebstahl oder Verlust der Karte gemeldet hat.

Kunden sollten dennoch auf Sicherheit achten

Das Urteil muss nun noch auf Landesebene umgesetzt werden. Da der europäische Richterspruch jedoch bindend ist, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Rechtsstreit zwischen Verbraucherschutz und der Bank ausgetragen ist. Kunden, die mittels NFC bezahlen, können somit noch beruhigter ihre Karten einsetzen. Grundsätzlich gilt die NFC-Technik als sicher und wenig betrugsanfällig. Kunden sollten dennoch immer wichtige Sicherheitsvorkehrungen treffen, wenn sie mit Kreditkarte bezahlen. Wer fahrlässig handelt, kann trotzdem belangt werden. Dazu gehört beispielsweise, die PIN auf die Karte zu schreiben oder den Geldbeutel für alle zugänglich in der Öffentlichkeit liegen zu lassen. Zudem sollte man die Karte umgehend sperren.